Nachwuchs willkommen – entdecke den Schießsport!
Beim SV Lennetal sind Kinder, Jugendliche und ihre Familien herzlich willkommen!
Du hast noch nie mit dem Schießsport zu tun gehabt? Kein Problem! Bei uns kannst du den Verein kennenlernen, Fragen stellen und unter fachkundiger Anleitung erste Erfahrungen sammeln. Unsere erfahrenen und zertifizierten Schießlehrerinnen und Schießlehrer begleiten dich beim Einstieg, erklären die Grundlagen und achten auf einen sicheren, verantwortungsvollen Umgang mit den Sportgeräten.
Dabei geht es nicht nur um sportliche Leistungen, sondern auch um Konzentration, Gemeinschaft, gegenseitigen Respekt und Freude am Sport. Es spielt keine Rolle, ob du bereits Mitglied bist oder erst einmal vorbeischauen möchtest.
Trainingsabende: Montag und Mittwoch ab 19:00 Uhr – Open End.
Auch für Kinder unter zwölf Jahren offen
Schon die Jüngsten dürfen neugierig sein! Auch Kinder unter zwölf Jahren können uns kennenlernen. Wenn genügend Interesse besteht, prüfen wir, ob wir ein geeignetes Lichtschießsystem – zum Beispiel DISAG RedDot – für ein betreutes Einstiegsangebot organisieren können. Dabei werden keine Geschosse verschossen.
Bitte sprecht uns vorher an: Ein Lichtschießsystem ist aktuell kein fest zugesagtes Trainingsangebot. Anschaffung, Bereitstellung und Termine hängen vom tatsächlichen Interesse und den organisatorischen Möglichkeiten ab. Wer Interesse hat, meldet sich gerne unter info@sv-lennetal.de – so sehen wir, ob sich ein Angebot lohnt.
Hinweis für Eltern
Ein Besuch ist unabhängig von der Vorerfahrung möglich. Für das Schießen mit Luftdruckwaffen gelten die gesetzlichen Alters-, Einwilligungs- und Aufsichtsvorgaben. Wir besprechen vorab, welche Übungen im jeweiligen Alter möglich sind – schreibt uns am besten kurz vor eurem ersten Besuch.
Gut zu wissen: Lichtschießen und Luftdruckwaffen
Lichtschießen ist etwas anderes als das Schießen mit Luftdruckwaffen. Beim Lichtschießen wird kein Projektil verschossen. Für das Schießen mit Luftdruckwaffen auf Schießstätten regelt das Waffengesetz Mindestalter, Einwilligung der Sorgeberechtigten und Aufsicht. Wer sich genauer informieren möchte, findet hier die Hintergründe:
